ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN VON AVRUPA REISEN

 

 1. Vertragsabschluss


1.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und Avrupa Reisen kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen allgemeinen Vertrags-und Reisebedingungen) für Sie und Avrupa Reisen wirksam. Melden Sie weitere Reiseteilnehmer an, so haften Sie für deren Vertragspflichten, insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises. Die Vertragspflichten gelten für alle Teilnehmer. Bei Nur-Flug Arrangements gelten die allg. Vertrags- und Reisebedingungen dieser Fluggesellschaften, die strenger sein können.

 

Werden Ihnen durch die Buchungsstelle oder über eine unserer Websites Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungserbringer vermittelt, sind wir nicht Vertragspartner, sondern lediglich Vermittler, und es gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Für zusätzlich vermittelte Transportleistungen (Flugscheine, Schiff-, Bahn-, Busbillette, Miete von Fahrzeugen etc.) sowie für alle anderen Leistungen, die von Dritten erbracht werden, gelten die Vertrags-und Reisebedingungen sowie die Haftungsbeschränkungen des jeweiligen Transportunternehmens, Dienstleistungserbringers oder Vermieters. In all diesen Fällen beschränkt sich unsere Leistung als Vermittler darauf, Ihnen gegen Entgelt (Auftragspauschale und Vermittlungsprovision) die von Drittparteien (Reiseveranstalter, Transportunternehmen und andere Leistungserbringer) angebotenen Leistungen entsprechend Ihrem Auftrag zu vermitteln. Unsere eigene Leistung beschränkt sich in diesen Fällen auf die pflichtgemässe Vermittlung des entsprechenden Vertrages und bei entsprechender Vollmacht Ihrerseits, auf dessen Abschluss in Ihrem Namen. Wir übernehmen in diesen Fällen keinerlei Haftung für die von den Drittparteien erbrachten Leistungen. Bevor wir Ihren Auftrag ausführen, nehmen wir mit Ihnen betreffend Zahlungskonditionen Kontakt auf. Ihren Buchungsauftrag können wir erst ausführen, wenn Ihre Bezahlung sichergestellt ist.  Die Preise und Konditionen dieser Drittparteien sowie der Buchungsstatus Ihres Auftrags können sich in dieser Zeit ändern, bis wir Ihren erteilten Auftrag definitiv ausführen. Für diese Änderungen übernehmen wir keinerlei Haftung.


1.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Avrupa Reisen akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Anzahlung
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist folgende Anzahlung zu leisten: 20 Prozent, mindestens Fr. 400.- Bei Buchungen mit Linienflugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag bei der Auftragserteilung zu bezahlen. Bei Frühbuchungsrabatt erhöht sich der Anzahlungsbetrag. Bei nicht fristgerechter Anzahlung kann Avrupa Reisen die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffern 3.2.f. geltend machen.

2.2. Restzahlung
Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt sie nicht fristgerecht, kann Avrupa Reisen die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten nach Ziffer 3.2.f. geltend machen. Die Dokumente können erst nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrages zugestellt werden.

2.3. Buchungsgebühren, Auslagen bei kurzfristigen Buchungen
Falls Sie ,,Nur- Landarrangement“ oder "Nur Flug"  buchen möchten, erheben wir eine Buchungs- und Bearbeitungsgebühr.

2.4. Bearbeitungsgebühren, Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen

Ihre Buchungsstelle kann neben den im Prospekt oder auf der Webseite erwähnten Preisen Bearbeitungsgebühren sowie zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro- Verbandes erheben.

2.5. Kreditkarten

Der gesamte Reisepreis kann auch in einzelnen Teilbeträgen durch verschiedene Leistungsträger abgebucht werden. 

3. Annullation der Reise durch Sie, Abtretung der Buchung

3.l. Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

3.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Auftrag / Familie Fr. 120.- als Bearbeitungsgebühr erhoben. (s. auch Ziffer 3.3.)

3.3. Annullationskosten
Sagen Sie die Reise ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 3.2.) folgende Annullationskosten erhoben: Bis 40 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises, 39-31 Tage vor Reisebeginn 30%, 30-22 Tage vor Reisebeginn 40 %, 21-16 Tage vor Reisebeginn 50%, 15-8 Tage vor Reisebeginn 70 %, 7 Tage vor Reisebeginn bis und mit Reiseantrittstag 100% des Reisepreises. Last Minute Angebote sowie Preis reduzierte Angebote: 100% des Reisepreises. Abweichende Annullationsbedingungen für Reisen mit bestimmten Fluggesellschaften sind vorbehalten und werden auf der Reservationsbestätigung vermerkt. Massgebend zur Berechnung des Annullations-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle nach Art. 3.1, gegebenenfalls mit sämtlichen Reisedokumenten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

3.4 Pauschalreise mit bestimmten Linienflügen
Aufgrund der strengeren Annullierungsbedingungen einiger Fluggesellschaften werden deren Spesen, die bis zu 100% betragen können, voll in Rechnung gestellt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Buchung.

3.5. Annullationskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice.

4. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
Avrupa Reisen behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderung. Wenn vor Vertragsabschluss Charterflüge an bestimmten Daten ausgebucht sind und von unterschiedlichen Leistungsträgern teurer eingekauft werden müssen, wird der Listenpreis entsprechend erhöht.

4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss.
Preiserhöhungen können sich aus a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoff-zuschläge) b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.) c) Wechselkursänderungen oder d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer) ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Avrupa Reisen wird die Preiserhöhung bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 4.4. genannten Rechte zu.

4.3. Programmänderungen nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn.
Avrupa Reisen behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen wie z. B. Unterkunft zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Avrupa Reisen bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen sowie deren Auswirkungen auf den Preis. Flugzeit- und Flugplanänderungen  gelten nicht als wesentliche Programmänderungen  und werden im Art. 6 speziell behandelt.


4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird oder Programmänderungen  vorgenommen werden. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstaben b) oder c ) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5- Tage- Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben). Flugzeit- und Flugplanänderungen  gelten nicht als wesentliche Programmänderungen  und werden im Art. 6 speziell behandelt.

5. Reiseabsage durch Avrupa Reisen


5.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Avrupa Reisen ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Avrupa Reisen Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss 3.2.f und weitere Schadenersatzforderungen.


5.2. Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Avrupa Reisen ausgeschriebenen Rundreisen und Blauen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Avrupa Reisen die Reise bis spätestens 15 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen, Ihre Rechte richten sich nach Ziffern 4.4; weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.


5.3. Höhere Gewalt, Streiks
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können Avrupa Reisen veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie Avrupa Reisen so rasch als möglich. Wird die Reise abgesagt, ist Avrupa Reisen bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser Ersatzreise teil, wird der bereits bezahlte Reisepreis an die Ersatzreise angerechnet; eine allfällige Preisdifferenz wird Ihnen zurückerstattet. Nehmen Sie an der Ersatzreise nicht teil, wird Ihnen der bezahlte Reisepreis rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. (Zum formellen Vorgehen siehe Ziff. 4.4.)

6. Flugzeiten- oder Flugprogrammänderung

Der Veranstalter und die Fluggesellschaften behalten sich  auch nach Vertragsabschluss Änderungen  der Streckenführung, der Flugpläne  und der Flugzeiten bis zum Abflugtag vor. Eine Vielzahl von Einflüssen können zu kurzfristigen Flugplan- und Flugzeitänderungen führen. Neben Verzögerungen wegen Sicherheit, technischer Probleme oder schlechter Witterung sind Wartezeiten vielfach aufgrund des überfüllten europäischen Luftraumes  nicht auszuschliessen. Manchmal können Direktflüge Zwischenlandungen beinhalten, welche im Flugplan nicht vorgesehen sind. Soweit Avrupa Reisen Flugzeiten bekanntgibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen, Flugstreckenführung und Verzögerungen haftet Avrupa Reisen nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von Avrupa Reisen zurückzuführen sind, auch wenn die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.  Solche Änderungen sind grundsätzlich keine wesentlichen Programmänderungen, welche Sie zum Rücktritt vom Vertrag, zu Schadenersatz oder Minderung des Reisepreises berechtigen. Für Flugverspätungen und Mindestumsteigezeiten bei Anschlussflügen können wir keine Haftung übernehmen.  Werden wegen einer infolge Flugzeitenänderung verspäteten Ankunft am Reiseziel gebuchte Verpflegungsleistungen (insbesondere das erste Abendessen) nicht mehr  oder nur eingeschränkt durch das Hotel erbracht, so entstehen dadurch keine etwaigen Rückerstattungsforderungen gegenüber Avrupa Reisen. An- und Abreisetag gelten in erster Linie als reine Beförderungs- und Reisetage, an welchen neben der Unterkunft grundsätzlich keine weiteren Leistungen angeboten werden.

7. Sportmöglichkeiten
Avrupa Reisen kann nicht garantieren, dass die im Katalog und auf der Homepage aufgeführten Sportaktivitäten der einzelnen Hotels jederzeit und uneingeschränkt ausgeübt werden können. Ohne schriftliche Bestätigung übernimmt Avrupa Reisen keine Haftung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro und konsultieren Sie die Preisliste.

8. Vorzeitige Rückreise
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearragement nicht rückerstattet werden. In dringenden Fällen wird Ihnen die Avrupa- Reiseleitung, die örtliche Avrupa- Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Sie können eine sog. Rückreisekosten-versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist, abschliessen. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.

9. Beanstandungen

9.1. Beanstandungen und Abhilfeverfahren
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Avrupa- Reiseleitung, der örtlichen Avrupa- Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. spätestens am darauffolgenden Tag diesen Mangel oder
Schaden schriftlich zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

9.2. Die Reiseleitung, die örtliche Avrupa- Reisen- Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so müssen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder dem örtlichen Avrupa- Reisen- Vertreter schriftlich bestätigen und unterzeichnen lassen. Die Reiseleitung, oder der örtliche Avrupa- Reisen- Vertreter ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.

9.3 Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Avrupa Reisen ersetzt, vorausgesesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 9.1. und 9.2.) verlangt (zur Höhe dieses Schadenersatzes siehe Ziffer 10).

9.4. Wie Sie Ihre Forderungen gegenüber Avrupa Reisen geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Avrupa Reisen geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung zusammen mit Ihrem allfälligen Schadenersatzanspruch innert 30 Tagen nach der Rückkehr durch eingeschriebenen Brief an Avrupa Reisen unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die unterzeichnete Bestätigung der Reiseleitung oder der örtlichen Avrupa- Vertretung und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziff. 9 anzeigen, so verlieren Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbsthilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz; diese Rechte verwirken.

10. Haftung
Die Haftung von Avrupa Reisen richtet sich nach Art. 14f PRG. Avrupa Reisen haftet nicht für den mittelbaren Schaden. Bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, haftet Avrupa Reisen höchstens im Umfang des zweifachen Reisepreises. Avrupa Reisen haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf Versäumnisse Ihrerseits, eines Dritten, höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Avrupa Reisen trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Ebensowenig haftet Avrupa Reisen für Veranstaltungen und Ausflüge am Ferienort, die vor Ort gebucht werden; für Abhandenkommen von Wertgegenständen, Schmuck, Bargeld usw., Flug-, Rundreise- und andere Programmänderungen, Verspätungen, UnregeImässigkeiten usw.

11. Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen.Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen; allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

12. Flugverspätungen
Mangels Einflussnahme übernimmt Avrupa Reisen keine Haftung für Spesen, die durch Flugverspätungen entstehen.

13. Einreise- und Visavorschriften

Die Einreisedokumente müssen mindestens 60 Tage über das geplante Aufenthaltsdatum gültig sein. Nicht Schweizer-Bürger müssen die Buchungsstelle vor der Buchung über ihre Nationalität informieren und werden auf Anfrage hin bei ihrer Buchung über die Visa- und Einreisevorschriften orientiert. Avrupa Reisen übernimmt keine Haftung für die Einreiseverweigerung infolge Nichteinhaltung der Visavorschriften.

14. Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Er ist bestrebt, bei Problemen zwischen Ihnen und Avrupa Reisen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmans lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Avrupa Reisen ist schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Avrupa Reisen können nur an seinem Sitz in Zürich angebracht werden.

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